Eine Anmerkung vorab: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Fledermäuse an ihren Fortpflanzungs-, Wohn- und Zufluchtstätten – also in und an ihren Quartieren – durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

Die folgenden Bilder sind in einer der Naturschutzbehörden bekannten Pflegestelle entstanden, die von einer erfahrenen Biologin geführt wird.
Diese junge "Braune Langohrfledermaus" wurde im August 2023 gefunden und wurde bis zur Freilassung aufgepäppelt.

Diese Zwergfledermaus wurde im Dezember 2022 auf einer Terrasse gefunden und hätte dies nicht überlebt. Sie wird nun so kurz wie möglich versorgt und geht dann wieder ins Winterquartier.

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